stellplatzland.de

Fragen und Antworten:

Kann ich bei Ihnen eine einzelne Garage anmieten?
  • Das ist leider nicht möglich. Ich biete derzeit keine Einzel-Garagen an.

Kann ich meinen Hausrat bei Ihnen einlagern?
  • Das ist leider nicht möglich. Ich biete nur Stellplätze für Fahrzeuge an.

Kann ich einen Stellplatz für einen kurzen Zeitraum (bspw. für drei Monate) bei Ihnen anmieten?
  • Das ist leider nicht möglich, da der Verwaltungsaufwand dafür zu hoch ist.

Ich möchte im Westerwald campen. Ist das bei Ihnen möglich?

  • Nein, stellplatzland.de ist kein Campingplatz.

Kann ich mein Fahrzeug auf dem Stellplatz waschen, reparieren oder warten?
  • Das ist leider nicht möglich. Sie können Ihr Fahrzeug auf dem Stellplatz nur abstellen.

Kann ich bei Ihnen einen Stromanschluss für mein Fahrzeug bekommen?
  • Strom für die Aufladung von Langzeitbatterien, zur Bordnetzversorgung des Fahrzeugs, kann (bei einem Fahrzeug-Stellplatz in einer Halle) zusätzlich, gegen Zahlung einer Pauschale, zur Verfügung gestellt werden.

Das erste Mietjahr kann ein Rumpfjahr sein. Was ist ein Rumpfjahr?
  • Ein Rumpfjahr ist ein Kalenderjahr, das zwölf Monate unterschreitet. Dies ist der Fall, wenn der Mietvertrag nicht zum 01. Januar beginnt.

Wie komme ich an mein Fahrzeug, wenn der Stellplatz in einer Halle ist?

  • Als Mieter erhalten Sie einen elektronischen Schlüssel, der Ihnen einen täglichen Zugang von 7:00 Uhr bis 23:00 Uhr ermöglicht.

Wie kann ich einen Kunden für stellplatzland.de werben?

Wie kann ich meinen Stellplatz-Mietvertrag kündigen?
  • Sie können den Mietvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines vollen Kalenderjahres in Schriftform oder in Textform (per E-Mail) kündigen.

Ich möchte einen Stellplatz mieten. Wie kann ich Sie erreichen?