Leistungen und Preise:
Ich biete Fahrzeug-Stellplätze ohne Medienanschlüsse, wie bspw. Abwasser oder Frischwasser, an.
Mietjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Mietjahr kann ein Rumpfjahr, mit entsprechender anteiliger Kalenderjahresmiete, sein. Die Mindestmietdauer beträgt, auch bei unterjährigem Vertragsbeginn, stets ein volles Kalenderjahr.
Für einen Stellplatz eines zweispurigen Fahrzeugs (mit einer Fahrzeug-Gesamtbreite < 2,75 Meter) gelten folgende Mietpreise:
Die angegebene Bruttojahresmiete beinhaltet die Nebenkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Vermietung ist gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. [Für einspurige Fahrzeuge (bspw. Motorräder) gelten entsprechende, hälftige Mietpreise.]
Die Zahlung der Bruttojahresmiete erfolgt kalenderjährlich, per Vorkasse, durch Überweisung. Auf Anfrage kann auch eine kalenderhalbjährliche Zahlungsweise, in zwei Raten, vertraglich vereinbart werden.
Besonderheiten bei einem Fahrzeug-Stellplatz in einer Halle:
Die Vermietung erfolgt auf Grundlage der AGB Stellplatz, Stand 01. August 2018.
Sie haben Fragen? Hier finden Sie die häufigsten Fragen mit Antworten.
Ich biete Fahrzeug-Stellplätze ohne Medienanschlüsse, wie bspw. Abwasser oder Frischwasser, an.
Mietjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Mietjahr kann ein Rumpfjahr, mit entsprechender anteiliger Kalenderjahresmiete, sein. Die Mindestmietdauer beträgt, auch bei unterjährigem Vertragsbeginn, stets ein volles Kalenderjahr.
Für einen Stellplatz eines zweispurigen Fahrzeugs (mit einer Fahrzeug-Gesamtbreite < 2,75 Meter) gelten folgende Mietpreise:
- Außenstellplatz bei Fahrzeug-Gesamtlänge < 8 Meter = 624,00 EUR Bruttomiete pro Kalenderjahr
- Hallenstellplatz bei Fahrzeug-Gesamtlänge < 8 Meter = 744,00 EUR Bruttomiete pro Kalenderjahr
- Fahrzeug-Gesamtlänge > 8 Meter oder Fahrzeug-Gesamtbreite > 2,75 Meter = individuelles Angebot erforderlich
Die angegebene Bruttojahresmiete beinhaltet die Nebenkosten und die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Vermietung ist gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. [Für einspurige Fahrzeuge (bspw. Motorräder) gelten entsprechende, hälftige Mietpreise.]
Die Zahlung der Bruttojahresmiete erfolgt kalenderjährlich, per Vorkasse, durch Überweisung. Auf Anfrage kann auch eine kalenderhalbjährliche Zahlungsweise, in zwei Raten, vertraglich vereinbart werden.
Besonderheiten bei einem Fahrzeug-Stellplatz in einer Halle:
- Es fällt zusätzlich ein einmaliges Pfandgeld für den elektronischen Schlüssel, für den Zugang zur Halle, in Höhe von 30,00 EUR brutto (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) an.
- Strom für die Aufladung von Langzeitbatterien, zur Bordnetzversorgung des Fahrzeugs, kann zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Dafür wird eine Pauschale in Höhe von 80,00 EUR brutto (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) pro Kalenderjahr berechnet.
Die Vermietung erfolgt auf Grundlage der AGB Stellplatz, Stand 01. August 2018.
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